Die
Gründe der Umsiedlung
Gegen
die Rebellion und das Gemetzel der Armenier wandte sich die
Osmanische Regierung am Anfang an lokale Maßnahmen und
versuchte die Vorfälle an Ort und Stelle zu verhindern,
bevorzugte in Wehrposition zu verbleiben. Trotz der Flucht
der Armenier und des starken Einflusses der armenischen Geistlichen,
fand die Regierung es angemessen diese Aufstände als
einzelne Versuche anzusehen. Gleichzeitig wurde dem armenischen
Patriarchen und den armenischen Volksvertretern, den Führer
der Komitees und armenischen Gemeinschaften berichtet, dass
in Fällen von neuen Aufständen die Regierung "gezwungen
ist, härtere Maßnahmen zu treffen".
Diese
Mühen des Osmanischen Staates sind mit Dokumenten festgelegt.
Obwohl die Armenier einige Aufstandsvorbereitungen schon begonnen
hatten, noch bevor der Krieg anfing, wandten sie sich nicht
zu einem kollektiven Aufstand. Während die osmanischen
Armeen an der Front kämpften, wurden die Aktionen der
Armenier, "im Dienste der alliierten Kräfte für
eine armenische Unabhängigkeit planmäßig fortgesetzt."
Doch
die Tatsache, dass die Tätigkeiten der armenischen Truppen
hinter der Front nach den Staaten Gesetzen als Verrat zählte,
wurde nicht in Acht genommen. Die armenischen Aufstände
fingen hauptsächlich in Ostanatolien an und verbreiteten
sich auf die anderen Städte. Mit der russischen Besetzung
der Stadt Erzurum und ihrer Umgebung sahen die Armenier "das
Blut des Volkes angehörig zu eigenem Recht" an und
wie es auch ein deutscher General bezeichnete, fingen sie
an "das moslemische Volk auszurotten".
Während
die armenischen Unterdrückungen und Bewegungen andauerten,
stellten Sicherheitskräfte bei Durchsuchungen in verschiedenen
Gebieten, wo Armenier lebten, eine Mehrzahl an Waffen und
Munition sicher. Diese Situation, welche die Existenz des
Staates ernsthaft bedrohte, machte ersichtlich, dass sie zu
unersetzbaren Konsequenzen führen würde, falls man
weiteres Verständnis zeigen sollte.
Nachdem
der Osmanische Staat am Krieg teilnahm und besonders nach
dem Niederschlag an der Kaukasus- Front, waren Entwicklungen,
wie der wachsende Druck der Armenier auf das moslemische Volk,
ihre Flucht aus dem Militär, Angriffe gegen Soldaten
und der Gendarmen, die steigende Anzahl der sichergestellten
Waffen und Munition, sowie die Aufdeckung von Chiffregruppen
im Französischen, Russischen und Armenischen, die wichtigsten
Anzeichen und Beweise dafür, dass die Armenier landesweit
Unruhen anstifteten.
Neben
den Sicherheitsmaßnahmen gegen die Aufstände und
Massaker der Armenier, siedelte die osmanische Regierung noch,
bevor das Umsiedlungsgesetz in Kraft trat, teilweise Armenier
in andere Gebiete um, als die ergriffenen Maßnahmen
nicht ausreichten. Erst nach dem Aufstand der in Van lebenden
Armenier kam man auf den Gedanken, eine allgemeine Umsiedlung
vorzunehmen. Offizielle Dokumente belegen, dass sich die Armenier
aus den umliegenden Gebieten in Van versammelt und bewaffnet,
auf das Einrücken der Russen gewartet haben, als der
Osmanische Staat in den Krieg verwickelt wurde. Die armenischen
Aufstände hatten nicht allein Massaker und Verwüstungen
zu Folge. Zugleich konnten die Russen innerhalb eines Monats
Van, Malazgirt und Bitlis besetzen. Das Beispiel in Van zeigte,
dass man der türkischen Armee immer wieder in den Rücken
fallen würde. So blieb der Osmanischen Regierung nichts
anderes übrig, als die "Umsiedlung" der, in
verschiedenen Teilen des Landes lebenden Armenier zu beschließen.
Als
die Aufstände und Massaker der Armenier, die mit den
Alliierten- Staaten und Russland zusammenarbeiteten, einen,
dem Schicksal des Krieges zu gestaltenden Punkt erreicht hatten,
entsandte der amtierende Oberbefehlshaber Enver Pascha am
2. Mai 1915 an Innenminister Talat Pascha ein Schreiben, um
eine Lösung zu finden und betonte darin, "die ständig
für die Fortsetzung der Aufstände im Van Gebiet
bereit stehenden Armenier müssten so aufgelöst werden,
dass sie keine Aufstände mehr anstiften könnten."
Daraufhin
befahl Talat Pascha am 23. Mai 1915 in einem Schreiben an
das vierte Armeekorps, "die Armenier in Erzurum, Van
und Bitlis im südlichen Teil Mousuls, im Sandschak Urfa,
ausgeschlossen des Sandschaks Zor und des Kreiszentrums, die
Armenier in Adana, Aleppo und Maras im Osten der syrischen
Provinz, sowie im Osten und Südosten der Provinz Aleppo
anzusiedeln." Nach Adana, Aleppo und Maras wurden Verwaltungsinspektoren
entsandt, die die Umsiedlung überwachen sollten.
Der
Traum der Armenier davon, die, während des Ersten Weltkrieges,
kontrollierten Orte zu erhalten und einen unabhängigen
armenischen Staat zu gründen, für diesen Zweck in
den Rücken des Osmanischen Staates zu fallen, dessen
Bürger sie waren, sowie ihre Aufstände, hatten eine
Umsiedlung notwendig gemacht. Die Umsiedlung der an der Sicherheitszone
der Fronten in Kaukasien und im Iran lebenden Armenier war
nicht keine Vernichtung der Armenier, sondern hatte das Ziel,
die Sicherheit des Staates sowie der Armenier zu gewährleisten.
Diese Umsiedlung war die weltweit erfolgreichste Durchführung
dieser Art.
Die
Umsiedlung wird unverständlicher Weise nicht aus diesem
Aspekt betrachtet, sondern unverständlicherweise propagieren
Armenier, sowie die armenische Diaspora mit einem antiosmanischen
Lügen und einer ungerechten Beschuldigungen. Doch die
historische Tatsache ist, dass der Osmanische Staat die Armenier
mit einem beispiellosen Vorgehen vor der Ausrottung geschützt
hat. Das armenische Volk hat ihre heutige Existenz dem guten
Willen und dem Erfolg des Osmanischen Staates zu verdanken.
Armenien und die Armenier sollten, -ganz abgesehen von den
Beschuldigungen- dem Osmanischen Staat dankbar sein, da er
sie geschützt und ihnen die Gründung einer unabhängigen
Kirche möglich gemacht hatte. Sie sollten die glaubwürdige
und treue Annäherung der in der Türkei lebenden
Armenier zu diesem Thema sich zum Vorbild nehmen.
UMSIEDLUNGSGESETZ
Die
Umsiedlung der Armenier stützte sich auf ein Gesetz und
war keine willkürliche Durchführung. Das betreffende
Gesetz mit vier Artikeln umfasst "die Maßnahmen,
die während eines Krieges gegen Personen, die in Tätigkeiten
gegen den Staat verwickelt sind, zu fassen sind." Das
Gesetz trat nach dem folgenden Prozess in Kraft:
Während
das Innenministerium gegen die aufständischen Armenier
Maßnahmen, wie ihre Verhaftung ergriff, behaupteten
Russland, Frankreich und England in einer gemeinsamen Deklaration
am 24. Mai 1915, die Türken würden in Ost- und Südostanatolien,
welche sie seit einem Monat als "Armenien" bezeichneten,
die Armenier töten, wobei die Osmanische Regierung für
die Vorfälle verantwortlich gemacht werde.
Talat
Pascha schickte am 26. Mai 1915 ein Schreiben an das Ministerpräsidium,
nachdem das Thema eine solche internationale Dimension erhalten
hatte. Darin berichtete Talat Pascha über die armenischen
Aufstände und Massaker, woraufhin die Umsiedlung der
Armenier in andere Gebiete beschlossen worden sei. Das Ministerpräsidium
brachte das Thema sofort auf die Tagesordnung des Parlaments.
Dabei stellte sich das Ministerpräsidium hinter den Beschluss
über die Umsiedlung, die für die Sicherheit des
Staates beschlossen worden war und sprach sich für eine
betreffende gesetzliche Regelung dafür aus. Noch am selben
Tag verabschiedete das Parlament ein betreffendes Gesetz über
die Umsiedlung. Das am 27. Mai 1915 im Parlament verabschiedete
"Umsiedlungsgesetz" erschien am 1. Juni 1915 im
amtlichen Blatt, damals Takvim-i Vekayi genannt, und trat
in Kraft.
Der
Artikel 1. des Gesetzes sah "die Bekämpfung und
Vernichtung von bewaffneten Reaktionären vor." Der
2. Artikel bestimmte "die Umsiedlung der Einwohner von
Dörfern und Ortschaften, wo gegen die Armee spioniert
und Verrat begangen wurde." Der 3. Artikel des Gesetzes
umfasste das Datum, an dem es in Kraft trat und der 4. Artikel
beschrieb die Verantwortlichen der Umsetzung des Gesetzes.
Das
Gesetz wurde allein zur Wahrung des Staates und der öffentlichen
Ordnung verabschiedet und war ein Gesetz über die Vollmachten
gegen die Gewalt. Die wichtigste Eigenschaft des Gesetzes
ist, dass darin "eine ethnische Gruppe weder erwähnt
noch angedeutet" worden ist. Im Rahmen des Gesetzes wurden
moslemische, griechische und armenischstämmige osmanische
Staatsbürger in andere Orte umgesiedelt. Aus diesem Grund
beruht die Behauptung, wonach dieses als Umsiedlungsgesetz
bekanntes Gesetz nur gegen ein bestimmtes Volk gerichtet sei,
entweder auf Fehlinformation oder ist absichtlich auf die
Tagesordnung gebracht worden.
Das
Ministerpräsidium entsandte am 30. Mai 1915 an das Innen-
Kriegs- und Finanzministerium je ein Schreiben, worin es die
Durchführung der Umsiedlung detailliert beschrieben und
folgendes unterstrichen wurde:
Die
Personen, welche die Umsiedlung umfasst, werden sicher in
die neuen Umsiedlungsgebiete verlegt.
Die
Verpflegungskosten werden, solange aus dem Auswandererfond
gedeckt, bis die Umsiedler in ihre neuen Häuser eingezogen
sind.
Parallel
zu ihrer früheren wirtschaftlichen Lage werden sie Häuser
und Felder erhalten.
Für
Bedürftige wird die Regierung Häuser bauen; für
Bauern und allen Beschäftigten im Agrarwesen wird die
Regierung Samen und die erforderlichen landwirtschaftlichen
Geräte zur Verfügung stellen.
Das
Mobiliar wird ebenfalls in die jeweiligen neuen Gebiete transportiert
und den Besitzern übergeben; die Immobilien werden registriert
und nach der Feststellung des Wertes, wird das Geld den Besitzern
ausgezahlt.
Die
Einkommensquellen der Umsiedler, wie Oliven- Maulbeer- und
Orangengärten, Läden, Karawansereien, Fabriken und
Depots werden versteigert oder vermietet. Der Erhalt wird
an Ombudsmann-Güterkassen übergeben, welche die
Einkommen an die Besitzer zahlen sollen.
All
diese Themen werden von Sonderkommissionen verfolgt und es
wird eine detaillierte Vorschrift vorbereitet.
Ist
ein ein Telegramm von Talat Pascha zu sehen, worin er einen
Völkermord an Armeniern befohlen hat? Nein.
Talat
Pascha brachte bei jeder Gelegenheit zur Sprache, dass die,
gegen die Armenier getroffenen Maßnahmen keinesfalls
die Ausrottung der Armenier zum Ziel hatte. Einen offenen
Beweis dafür, bildet das chiffrierte Telegramm von Talat
Pascha, das er am 29. August 1915 an die Gouverneure und Vorsteher
der betreffenden Provinzen schickte. Es heißt darin:
"Bei
der Umsiedlung der Armenier in neue Gebiete hat die Regierung
das Ziel, die Armenier an ihren, gegen die Regierung gerichteten
Aktivitäten, sowie an ihrem nationalen Vorhaben zur Gründung
einer armenischen Regierung zu verhindern. Die Vernichtung
dieser Menschen kommt nicht in Frage. Außerdem müssen
bei der Umsiedlung die Sicherheit der Umsiedler gewährleistet,
sowie die Verpflegungskosten aus den staatlichen Ausgaben
gedeckt werden. Gegen diejenigen, die die armenischen Kolonnen
angreifen oder gegen Gendarmen und Beamten, die bei möglichen
Angriffen eine anführende Rolle spielen sollten, müssen
sehr harte gesetzliche Maßnahmen getroffen werden. Solche
Personen müssen sofort aus dem offiziellen Dienst entlassen
und dem Kriegsgericht ausgestellt werden."
Dies
ist der Befehl von Talat Pascha. Doch diejenigen, die den
angeblichen Völkermord an Armeniern auf die Tagesordnung
brachten, manipulierten diese Tatsache und warfen Talat Pascha
vor, ein Massaker an Armeniern angeordnet zu haben. Bei ihren
Behauptungen stützen sich diese Personen auf das Buch
des Armeniers, Aram Andonian, das unter dem Titel "Memoiren
von Naim Bey / Offizielle türkische Dokumente über
Zwangsumsiedlung und Massaker an Armeniern" 1920 in London
erschien.
Das
in diesem Buch als Beweis gezeigtes, angebliches Telegramm
von Talat Pascha ist ein gefälschtes Papier. Nach Untersuchungen
bewiesen Sinasi Orel und Süreyya Yuca, dass es sich bei
diesem Telegramm um ein gefälschtes Dokument handelt.
DIE
DURCHFÜHRUNGEN WÄHREND DER UMSIEDLUNG
Mit
der Durchführungsverordnung, die gemäß Gesetz
ausgearbeitet wurde, waren die Durchführungen der Umsiedlung
detailliert festgeschrieben worden. Diese Verordnung umfasste
sogar die Regeln der Übernahme von Mobilien und Immobilien,
der Feststellung der Felder und der Ernte, ihre Registrierung
und die Verteilung von warmen und Fleischgerichten an die
Umsiedler. Die Verordnung beinhaltet nicht das geringste Zeichen
für eine Zerstörung des Mobiliars und Immobilien
oder das Töten von Menschen, ganz im Gegenteil wird unterstrichen,
dass allen Verantwortlichen, die bei der Durchführung
einen Fehler machen, schwere Strafen, bis hin zu der Todesstrafe,
drohen.
Wie
auch aus dem Befehl über die Durchführung zu entnehmen
ist, sollten die Umsiedler ihr Mobiliar mitnehmen, oder diese
später erhalten. Die Immobilien dagegen sollten versteigert
und die Einkommen daraus an die Besitzer bezahlt werden.
Armenische
Kolonnen, die im Rahmen dieser Regeln in neue Gebiete umgesiedelt
werden sollten, wurden in Zentren wie Konya, Diyarbakir, Cizre,
Birecik und Aleppo versammelt.
Für
die Sicherheit der Menschen wurden möglichst leicht zu
hinterlegende Routen gewählt. Dabei wurden Routen, an
denen sich Eisenbahnlinien sowie die "Sahtur (Schachtur)"
genannten Flussboote befanden, bevorzugt.
Ungeachtet
des anhaltenden Krieges an den Fronten gab man sich große
Mühe, damit die Umsiedlerkolonnen keine Schäden
erlitten. Der amerikanische Konsul in Mersin, Edward Natan,
betonte in seinem am 30. August 1915 an den Botschafter Morgenthau
geschickten Bericht folgendes: "Die Route zwischen Tarsus
und Adana ist voll von Armeniern. Ungeachtet der Schwierigkeiten
wegen der großen Menschenmenge leitet die Regierung
diese Tätigkeit sehr ordnungsgemäß. Gewalt
und Unordnung haben hier keinen Platz. Die Umsiedler erhalten
genügend Fahrkarten und Bedürftigen wird geholfen."
Hätte
die Osmanische Regierung die Ausrottung einer bestimmten Menschengruppe
zum Ziel, hätte sie die Beschlüsse über die
zu gewährleistenden Bedingungen während der Umsiedlung,
den Schutz der Kolonnen gegen Banditenüberfälle,
die Hilfe für Kranke, den Schutz der Kinder, über
die Registrierung ihres hinterlassenen Besitztums sowie über
die Vergabe von Fleischgerichten in bestimmten Perioden nicht
umgesetzt. Aus all diesen Gründen hatte die Umsiedlung
nicht die Ausrottung der Armenier, sondern die Gewährleistung
der Sicherheit des Staates sowie den Schutz der Armenier zum
Ziel.
Auslagen
während der Umsiedlung
Zwecks
der Kosten der Moslems, Griechen und Armenier, die umgesiedelt
wurden und des Bedarfs der Auswanderungsbewegungen, die nach
Anatolien durchgeführt worden sind, ist ein Generaldirektorat
für Auswanderer (Generalverwaltung für Auswanderer)
gegründet worden. Durch diese Verwaltung wurde versucht,
Probleme der Unterbringung, Lebensunterhaltung, sowie auch
andere Sorgen der Auswanderer zu lösen.
In
den Dokumenten der Durchführung werden detaillierte Informationen
darüber gegeben, in welchen Provinzen und Kreisbezirken
Krankenhäuser erbaut worden sind und in welchen Gebäuden
für die Kinder der Armenier, die als Waise zurückgeblieben
sind, Plätze eingeräumt worden sind. Es geht außerdem
aus den Dokumenten hervor, dass für die Führung,
Ansiedlung und Verpflegungskosten der Auswanderer, die umgesiedelt
worden waren, im Jahre 1915, 25 Millionen Kurus und bis Ende
1916, 230 Millionen Kurus ausgegeben worden sind.
Den
Kolonnen wurden Fahrzeuge und Reittiere besorgt und Frauen,
Kindern und Kranken ein besonderes Interesse gezeigt. Im 2.
Artikel der Verordnung, die vom Innenministerium veröffentlicht
wurde, ist deutlich erklärt worden, dass "die Armenier
all ihre Tiere und ihr sämtliches Mobiliar mitnehmen
können". Im 3. Artikel steht ausdrücklich "für
die Sicherheit der Armenier während der Reise in die
neuen Siedlungsgebiete, für ihre Verpflegung und Unterbringung,
sind die Verwaltungsbehörden der jeweiligen Orte verantwortlich,
wo sich die Kolonne gerade befindet. Bei einer Vernachlässigung
oder einem Desinteresse werden der Reihe nach alle Beamten
zur Verantwortung gezogen."
Unter
Umsiedlern, die den Seeweg benutzten, wurde als Vorbeugung
gegen die damals verbreitete Malaria-Epidemie Chinin verteilt.
Kranke durften neben zivilen Krankenhäusern auch von
Militärkrankenhäusern Gebrauch machen. Waisenkinder
wurden in Waisenhäuser oder bei Familien in den neuen
Siedlungsgebieten untergebracht. Ihnen wurde eine Ausbildung
ermöglicht, damit sie einen Beruf erlernen konnten.
Die
Osmanische Regierung gab für die Umsiedlung der Armenier
sehr hohe Beträge aus. Zugleich wurden die Schulden der
umgesiedelten Armenier an den Staat oder an Personen entweder
verschoben oder gänzlich gestrichen. Die aus Amerika
für armenische Umsiedler geschickte Finanzhilfe wurde
mit Hilfe der amerikanischen Missionare und dem Konsul an
Armenier verteilt.
Die
armenische Bevölkerungszahl vor der Umsiedlung
Die
Lage der armenischen Einwohnerzahl vor und nach der Umsiedlung
ist das bislang am meisten missbrauchte und gefälschte
Thema, das durch die armenischen Komitadschis und der heutigen
Unterstützer ausgenutzt wird. Trotz Registrierungen,
offizieller Zahlen, Kircheneintragungen, der sich in Berichten
ausländischer Missionare befindenden Einwohnerzahlen
und anderer Dokumente wird ständig im Gegensatz zu den
damaligen Einwohnerzahlen eine mehrfach erhöhte Zahl
angegeben. Diese Zahlen werden unglaublich übertrieben
um eine Grundlage für die Behauptung über Völkermord
an Armeniern zu erstellen.
Manche
der angegebenen Zahlen überschreitet sogar mehrfach die
Zahl der weltweiten armenischen Bevölkerung.
Einige
ausländische Quellen geben die Zahl der, während
des Ersten Weltkrieges auf osmanischen Territorien lebenden
armenischen Bevölkerung wie folgend an:
Der
armenische Patriarchat 2,5 Millionen
Die
armenische Delegation bei der
Lausanner-
Konferenz 2,2 Millionen
Das
französische Gelbe- Buch 1,5 Millionen
Britannica
1,5 Millionen
Der
englische Jahresbericht 1 Million
Den
offiziellen Dokumenten des Osmanischen Reiches nach betrug
die Zahl der Armenier:
Der
Volkszählung im Jahre 1893 nach 1.001.465
Der
Volkszählung im Jahre 1906 nach 1.120.748
Der
Volkszählung im Jahre 1914 nach 1.221.850
Sowohl
den osmanischen, als auch den Statistiken der Armenier und
Ausländer nach, lag die Bevölkerungszahl der, während
des Ersten Weltkrieges auf osmanischen Territorien lebenden
Armenier bei rund 1.250.000.
Zweifelsohne
befinden sich die verlässlichsten Zahlen in den offiziellen
Dokumenten. Das Generaldirektorat für Statistik wurde
im Osmanischen Reich 1892 gegründet. Generaldirektor
des Amtes war im Jahre 1892 Nuri Bey. Zwischen 1892 und 1897
bekleidete dieses Amt der Jude Fethi Franco, zwischen 1897
und 1903 der Armenier Migirdic Sinabyan, zwischen 1903 und
1908 der Amerikaner Robert und zwischen 1908 und 1914 Mehmet
Behic Bey. So standen die Bevölkerungsdaten in der Zeitspanne,
wo es zu den wichtigen Vorfällen kam, die die Armenier
Frage auf eine politische Ebene übertrugen, unter der
Kontrolle von Ausländern. Und in diesem Zusammenhang
muss davon ausgegangen werden, dass die osmanischen Daten
der Wahrheit entsprechen, da das Gegenteil nicht bewiesen
und dokumentiert werden konnte.
Die
neuen Siedlungsgebiete der Armenier
Im
Rahmen der Umsiedlung wurden die Armenier aus den Provinzen
Erzurum, Van und Bitlis im südlichen Teil Mousuls, sowie
in den Sandschaks Zor und Urfa, aus der Umgebung von Adana,
Aleppo und Maras im Osten Syriens, sowie im Osten und Südosten
Aleppos angesiedelt.
Die
neuen Siedlungen mussten in mindestens 25 km Entfernung zu
der Eisenbahnstrecke liegen. Die armenische Bevölkerung
durfte nicht mehr als 10 Prozent der moslemischen Einwohnerzahl
betragen und die Dörfer durften höchstens aus 50
Häusern bestehen.
Die
umgesiedelte armenische Bevölkerung
Die
Zahl der Armenier, die auf verschiedenen Wegen in ihre neuen
Siedlungsgebiete reisten, wurde sowohl am Ausgangsort als
auch am Endziel ständig kontrolliert. Im osmanischen
Staatsarchiv befinden sich Dokumente, die die Zahl, der vom
9. Juni 1915 bis zum 8. Februar 1916 aus verschiedenen Teilen
Anatoliens in andere Gebiete umgesiedelten Armenier, sowie
auch die Zahl der an ihren früheren Orten gebliebenen
Armenier. Diesen Dokumenten nach wurden insgesamt 438.758
Personen umgesiedelt. 382.148 davon kamen gesund in neuen
Siedlungsgebieten an. Zwischen diesen Zahlen besteht ein Unterschied
von 56.610 Personen. Der Unterschied trat nach Dokumenten
wie folgend auf. 500 Menschen wurden zwischen Erzurum und
Erzincan, 2.000 in Meskene, zwischen Urfa und Aleppo, 2.000
Personen nahe Mardin bei Angriffen der Banditen und arabischen
Stämme getötet. Rund 5.000, oder etwas mehr Menschen
wurde bei den Angriffen im Gebiet Dersim getötet. Die
Zahl der Verluste beweist, dass ein Massaker an Armeniern
keineswegs in Frage kam. Von einem Völkermord kann nicht
die Rede sein, solange es noch nicht mal ein Massaker gegeben
hat.
Im
Rahmen dieser Informationen wurden während der Umsiedlung
9 bis 10 Tausend Menschen getötet. Aus Dokumenten ist
ferner zu entnehmen, dass manche verhungert sind. Außerdem
kamen 25 bis 30 Tausend Menschen wegen Epidemien wie Typhus
oder Dysenterie, sowie klimatischer Bedingungen ums Leben.
Rund 40 Tausend Menschen starben aus diesen Gründen.
Der
Rest von 10 bis 16 Tausend Personen konnte das Endziel nicht
erreichen, da sie nach der Einstellung der Umsiedlung in den
Provinzen aufgehalten wurden, in denen sie sich zu diesem
Zeitpunkt befanden. Zum Beispiel wurde am 26. April 1916 an
die Präfektur von Konya ein Schreiben entsandt, worin
die Ansiedlung der Armenier in diesem Gebiet angeordnet wurde,
welche sich noch auf dem Weg befanden. Außerdem wurde
vermutlich ein Teil der Armenier während der Umsiedlung
nach Russland, in westliche Staaten und nach Amerika entführt.
Einträge
belegen, dass 50.000 Armenier aus der osmanischen Armee während
der Umsiedlung zu der russischen Armee übergegangen sind.
50.000 Armenier seien drei bis vier Jahre in der amerikanischen
Armee für den Kampf gegen die Türken ausgebildet
worden. Ein Schreiben des in Amerika lebenden Armeniers an
den Anwalt Murad Muradyan in Elazig umfasst diese Informationen.
Im Schreiben heißt es, ein Teil der Armenier sei nach
Russland und Amerika entführt worden. Die in Amerika
ausgebildeten 50.000 Soldaten würden in Richtung Kaukasien
starten. Wie aus all diesen Dokumenten und Informationen zu
entnehmen ist, reisten mehrere armenische Staatsbürger
des Osmanischen Reiches, vor dem Krieg oder während des
Krieges nach Amerika, Russland und in andere Länder.
Der armenische Geschäftsmann Artin Hotomyan teilte in
seinem Schreiben vom 19. Januar 1915 aus Amerika an das osmanische
Polizeipräsidium mit, dass mehrere Tausende Armenier
nach Amerika verschleppt worden sind, die in Armut und Hunger
lebten.
Diese
Informationen zeigen, dass die Zahl, der in verschiedenen
Teilen des Osmanischen Reiches lebenden Armenier, mit der
Zahl der Armenier in den neuen Siedlungsgebieten übereinstimmt
und dass es während der Führung und Ansiedlung zu
keinem Massaker gekommen ist.
Auf
der anderen Seite ist auszurechnen, dass die Zahl der osmanischen
Armenier mit den 500.000 Umgesiedelten, den von der Umsiedlung
ausgeschlossenen Katholiken und Protestanten, den in Istanbul,
Bursa, Kütahya usw. lebenden und den in russischer Besetzung
stehenden östlichen Provinzen, wie Van und Kars wohnenden
zwischen 600.000 und 800.000 lag. Der Vorsitzende der armenischen
Delegation, Boghos Nubar Pascha, schickte 1918 einen Bericht
an den französischen Außenminister Monsieur Gout.
Darin schrieb Nubar Pascha: Aus der Türkei seien insgesamt
390.000 Menschen deportiert worden, davon 250.000 aus Kaukasien,
40.000 aus dem Iran, 80.000 aus Syrien und Palästina
und 20.000 aus Mousul und Bagdad. Die Deportationen hätten
eigentlich 600 bis 700 Tausend Menschen erreicht, wovon die
in verschiedene Teile der Wüsten verteilten Personen
ausgeschlossen seien. Aus der Information von Boghos Nubar
Pascha ist zu entnehmen, dass 290 Tausend Menschen, nicht
im Rahmen der Umsiedlung die osmanischen Territorien verlassen
haben.
Wenn
man 290 Tausend von der mit rund 600 bis 700 Tausend angegeben
Zahl der umgesiedelten Armeniern abzieht, erhält man
eine Zahl von ca. 400 Tausend Menschen. Mit den Zahlen des
Vorsitzenden der armenischen Delegation aus dem Jahre 1918,
also nach Abschluss der Umsiedlung stimmen die Zahlen in osmanischen
Dokumenten überein. Dies wiederum widerlegt die Behauptungen
nach einem Völkermord an den Armeniern.
Ausländische
und besonders armenische Quellen beinhalten zu diesem Thema
die folgenden Informationen:
Dem
von Noradungian Gabrial zum Unterausschuss der Lausanner-
Konferenz vorgelegten Bericht nach, verließ im Ersten
Weltkrieg insgesamt 695 Tausend Armenier das Osmanische Reich.
Davon reisten 345 Tausend nach Kaukasien, 140 Tausend nach
Syrien, 120 Tausend nach Griechenland und auf die Ägäischen
Inseln, 40 Tausend nach Bulgarien und 50 Tausend in den Iran.
Der
armenische Funktionär Hatisov (später armenischer
Staatspräsident) berichtete in seiner Botschaft an Hüseyin
Rauf Bey, der an der Konferenz in Trabzon (14. März -
14. April 1918) teilnahm, von 400 Tausend Armeniern, die aus
dem Osmanischen Reich nach Kaukasien geflüchtet sind.
Der
armenische Professor Dr. Richard Hovannisian schreibt in seinem
Werk über die Statistik der armenischen Bevölkerung,
dass aus arabischen Ländern, ausschließlich aus
Syrien, 50 Tausend Armenier nach Libanon, 10 Tausend nach
Jordanien, 40 Tausend nach Ägypten, 25 Tausend in den
Irak sowie 35 Tausend nach Frankreich und Amerika ausgewandert
sind.
Diese,
von Armeniern und Ausländern gegebenen Zahlen belegen,
dass mehrere Armenier nicht im Rahmen der Umsiedlung, sondern
auf den eigenen Wunsch hin die Türkei verlassen haben.
Denn insgesamt wanderten 855.000 Armenier mit eigenem Willen
aus, davon 345 Tausend nach Kaukasien, 140 Tausend nach Syrien,
120 Tausend nach Griechenland und auf die Ägäischen
Inseln, 40 Tausend nach Bulgarien, 50 Tausend in den Iran,
50 Tausend nach Libanon, 10 Tausend nach Jordanien, 40 Tausend
nach Ägypten, 25 Tausend in den Irak und 35 Tausend nach
Frankreich, Österreich und in die USA.
Im
Rahmen dieser Tatsachen kann ein Völkermord, wie die
Armenier es behaupten, oder die Vernichtung von 2 bis 3 Millionen
Armeniern nicht möglich gewesen sein.
Abgesehen
davon hätte der Osmanische Staat andere Lösungen,
wie die Assimilation oder den Krieg gefunden, hätte er
seine armenischen Staatsbürger vernichten wollen. Dagegen
genossen die Armenier innerhalb des Osmanischen Reiches umfangreichere
Möglichkeiten als die Türken. Dass die Armenier
davon träumten, die während, des Ersten Weltkrieges
kontrollierten Orte zu erhalten und einen unabhängigen
armenischen Staat zu gründen, für diesen Zweck in
den Rücken des Osmanischen Staates fielen, dessen Bürger
sie waren, sowie ihre Aufstände, hatten eine Umsiedlung
notwendig gemacht. Die Umsiedlung der Armenier hatte nicht
ihre Ausrottung, sondern die Gewährleistung der Sicherheit
des Staates und der Armenier zum Ziel und war weltweit die
erfolgreichste Umsiedlung.
Überfälle
auf armenische Siedlerkolonnen und Maßnahmen des Staates
Während
der Umsiedlung der Armenier wurden auf einige Kolonnen, besonders
im Gebiet zwischen Aleppo und Zor von der einheimischen Bevölkerung
Angriffe verübt. Einem Telegramm vom 8. Januar 1916 nach
wurden auf der Strecke zwischen Meskene und vor Aleppo mehrere
Armenier bei Raubüberfällen der arabischen Banditen
getötet. Rund 2.000 Armenier, die aus Diyarbakir nach
Zor und aus Suruc über Menbic nach Aleppo geführt
sind, wurden von arabischen Räubern überfallen und
ausgeraubt. Im Gebiet Diyarbakir wurden rund 2.000 Menschen
von Banden und Räubern getötet. Zwischen Erzurum
und Erzincan kam eine 500-köpfige Kolonne bei Angriffen
der einheimischen Stämme ums Leben.
Die
Osmanische Regierung maß, ungeachtet des anhaltenden
Krieges an den Fronten gegen die Feinde, der Gewährleistung
der Sicherheit der armenischen Kolonnen große Bedeutung
bei. Aufsichtsdelegation wurden gegründet und in betreffende
Gebiete entsandt, die eine mögliche Fahrlässigkeit
und Korruption der Beamten streng kontrollierten. Diese Delegation
stellte allen Verantwortlichen, deren Schuld bewiesen wurde,
beim Kriegsgericht aus. Mehrere Beamten wurden vom Dienst
suspendiert und erhielten schwere Strafen.
Von
der Umsiedlung ausgeschlossene Armenier
Das
Umsiedlungsgesetz umfasste nicht alle Armenier. Dem am 2.
und 15. August 1915 an die betreffenden Präfekturen entsandten
Telegramm nach, waren katholische und protestantische Armenier,
armenische Offiziere, sowie Sanitätsoffiziere, armenische
Mitarbeiter der Osmanli Bank, der Verwaltungen und Konsulate
von der Umsiedlung ausgeschlossen, solange sie dem Staat treu
waren. Umgesiedelt wurden nur gregorianische Armenier. Denn
nur sie waren in staatsfeindliche Tätigkeiten verwickelt.
Außerdem
waren auch Kranke, Behinderte, ältere Menschen, Waisenkinder
und Witwen von der Umsiedlung ausgeschlossen, welche in Waisenhäusern,
sowie Dörfern unter Schutz genommen wurden und deren
Kosten der Staat übernahm. In einem am 30. April 1916
veröffentlichten Befehl wurde die Ansiedlung der Familien,
deren Männer überführt wurden oder beim Militär
waren, in Dörfer und Ortschaften, wo ausschließlich
nur Armenier als Ausländer lebten, angeordnet. Die Verpflegungskosten
dieser Menschen sollten aus dem Auswandererfond gedeckt werden.
Das
Vermögen der umgesiedelten Armenier
Mit
einer am 10. Juni 1915 veröffentlichten amtlichen Mitteilung
wurden Land und jegliche Besitztümer der Armenier unter
Schutz genommen. Unerhaltbare Güter, Tiere, Werkstätten
und andere Immobilien wurden von Kommissionen versteigert
und der Erhalt wurde an die Besitzer geschickt.
Die
Rückführung der umgesiedelten Armenier
Der
Beschluss über die Umsiedlung der Armenier wurde am 8.
Februar 1916 außer Kraft gesetzt. Mit einer Verordnung
wurde angekündigt, dass die nach dem Ende des Ersten
Weltkrieges umgesiedelten Armenier wieder in ihre früheren
Gebiete zurückkehren können. In seinem Schreiben
vom 4. Januar 1919 an das Ministerpräsidium kündigte
Innenminister Mustafa Pascha an, dass betreffenden Behörden
die Fassung der erforderlichen Maßnahmen für die
Rückkehr der Armenier befohlen worden ist.
Berichte
im Ausland über die Umsiedlung
Ungeachtet
der Gutachten ausländischer Beobachter in den Umsiedlungsgebieten,
wonach die Osmanische Regierung trotz des anhaltenden Ersten
Weltkrieges an mehreren Fronten die Umsiedlung äußerst
sorgfältig und erfolgreich durchgeführt hatte, erschienen
in der westlichen Presse über die Umsiedlung falsche
und parteiische Berichte. Der amerikanische Konsul in Mersin,
Edward Natan, stellte in seinem Bericht fest, dass die Überführung
ordnungsmäßig anhielt. Trotz dieses Berichtes übertrug
dagegen der amerikanische Botschafter in Istanbul, Morgenthau,
gegensätzliche Informationen an sein Land, welche von
der amerikanischen Presse gegen die Türken eingesetzt
wurden.
Nach
Debatten des englischen Parlaments über die im Rahmen
der Berichte vom englischen Konsul im Iran gestellten Behauptungen,
wonach 1.000.000 Armenier getötet worden seien, wurde
beschlossen, gegen die türkische Regierung zu protestieren.
In dem "Blauen Buch", das in England erschien, wurde
ferner behauptet, eindrittel der im Osmanischen Reich lebenden
angeblichen 1.800.000 Armenier, seien massakriert worden.
Untersuchungen
der Ausländer
Die
ersten Untersuchungen zu diesem Thema wurden gleich nach dem
Ende des Ersten Weltkrieges von Engländern durchgeführt.
Die Engländer, die ihre Überlegenheit als Sieger
des Krieges ausnutzten und zur Verurteilung, der unter dem
Verdacht des Kriegsverbrechens festgenommenen 143 Türken
Untersuchungen vornahmen, konnten keine Informationen und
Dokumente finden, welche auf einen Völkermord hinwies.
In
den darauf folgenden Jahren hielten die Behauptungen nach
einem Völkermord an. Mit falschen Informationen und gefälschten
Dokumenten versuchte man eine betreffende öffentliche
Meinung zu bilden. Dabei wurden Politiker einiger Länder
ausgenutzt. 69 amerikanische Wissenschaftler legten am 19.
Mai 1985 dem US-Repräsentantenhaus einen Bericht vor,
nachdem Versuche unternommen wurden, eine Resolution über
den angeblichen Völkermord an Armeniern im Repräsentantenhaus
zu verabschieden. Dieser Bericht ist äußerst wichtig
und umfasst kurzgefasst die folgenden Informationen:
"Das
heute Türkei, oder besser gesagt als die Türkische
Republik genanntes Gebiet, war vom 14. Jahrhundert bis zum
Jahr 1922 ein Teil des Osmanischen Reiches, das ein multireligiöser
und multinationaler Staat war. Die Gleichstellung des Osmanischen
Reiches mit der heutigen Türkischen Republik ist genau
so falsch, wie die Gleichstellung des Habsburger Reiches mit
der heutigen Republik Österreich.
Türkische
und osmanische Forschungen, sowie amerikanische Akademiker,
Spezialisten für den Raum Nahen- Osten, deren Unterschrift
sie unten finden, vertreten die Meinung, dass die Formulierung
der Resolution Nummer 192 des amerikanischen Repräsentantenhauses
in mehreren Hinsichten irreführend, sowie falsch ist.
Unsere Vorbehalte konzentrieren sich hauptsächlich auf
die Benutzung der Wörter "Türkei" und
"Völkermord" und können wie folgend zusammengefasst
werden:
Das
Osmanische Reich, das durch die, mit der türkischen Revolution
gegründeten heutigen Türkischen Republik im Jahre
1922 von der Geschichtsszene gelöscht worden ist, war
ein Staat, zu der die Territorien und Völker von mehr
als 25 heutigen Ländern in Südosteuropa, Nordafrika
und im Nahen- Osten gehörte. Die Türkische Republik
ist nur einer dieser 25 Länder. Die Türkische Republik
kann für keinen Vorfall aus der osmanischen Zeit verantwortlich
gemacht werden.
Über
die Beschuldigungen wegen "Völkermordes": Keiner
der Signatare dieser Erklärung will die Leiden der Armenier
unterschätzen. Wir sind der Meinung, dass auch die Leiden
der moslemischen Bevölkerung im selben Gebiet genau so
bewertet werden müssen. (...) Um aber zwischen Angreifer
und Unschuldigen zu unterscheiden und die Gründe der
Vorfälle festzustellen, müssen Historiker noch an
mehrere Dokumente und Informationen gelangen.
Beschuldigungen,
wie in der Resolution Nummer 192 des Repräsentantenhauses,
werden unvermeidbare Folgen haben, wie ein ungerechtes Urteil
gegen das türkische Volk, sowie die Beeinträchtigung
der Fortschritte, die die Historiker in jüngster Zeit
beim Verstehen dieser tragischen Vorfälle zu verzeichnen
begonnen haben.
Eine
Zustimmung des amerikanischen Kongress, zum Beschluss wird
eine Versuchung sein, gesetzlich über die richtige Seite
eines historischen Problems zu entscheiden. Ein, auf verdächtigen
historischen Vermutungen beruhender solcher Beschluss, wird
der aufrichtigen historischen Forschung, sowie der Glaubwürdigkeit
der amerikanischen Legislative schaden."