Die
Ansprüche, die die Armenier gegenüber der Türkei
geltend machen wollen, können als die Anerkennung des
armenischen Völkermordes und als Gegenleistung dafür,
die Zahlung einer Entschädigung und Abtretung von Boden
zusammengefasst werden. Diese Ansprüche werden hauptsächlich
mit den folgenden Behauptungen begründet:
-
Die Türken haben Armenien besetzt und einen Boden der
Armenier ihnen weggenommen.
-
Die Türken haben ab dem Krieg von 1877-78 die Armenier
den systematischen Mord ausgesetzt.
-
Die Türken haben ab 1925 die Armenier einem geplanten
Völkermord ausgesetzt.
-
Es sind geheime Befehle von Talat Pascha über die Ausübung
des Völkermordes gegen die Armenier vorhanden.
-
Die Anzahl der während des Völkermordes um ihr Leben
gekommenen Armenier beträgt 1,5 Millionen.
Alle
diese Behauptungen sind gegenüber einer objektiven Untersuchung
gegenstandslos, nämlich:
-
Es ist offensichtlich, dass es kein armenischer Staat existierte,
als die Türken zum ersten Mal Anatolien betraten und
damit von der Enteignung des Landes der Armenier nicht die
Rede sein könnte.
-
Die, durch die Armenier gestifteten Aufstände und durchgeführten
Massenmorde nach dem Osmanisch-Russichen Krieg in den Jahren
1877-78 wurden vorher erwähnt. Es ist nun auch aufgeklärt
worden, dass diese Haltung der Armenier mit der Absicht, sich
für ihre Propaganda im Westen einen Boden zu verschaffen,
übernommen wurde.
-
Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die Ereignisse im Jahre
1915 eine reine Umsiedlungsaktion war, die die Osmanische
Regierung gegen die Armenier durchführte, die sie im
Rücken angegriffen hatten. Außerdem wird in diesem
Zusammenhang gemäß der Definition des Begriffes
"Völkermord" im Vertrag der Vereinigten Nationen
für die Entstehung des Deliktes vorausgesetzt, dass es
eine Regierung beabsichtigt ein Volk vollständig zu vernichten.
Indessen
wurde die Existenz der Regierungserlasse zur vollständigen
Gewährleistung der Sicherheit und Wohlbefinden der Armenier,
die umgesiedelt waren, geschweige denn, es gebe ein Anzeichen
für die Absicht der Osmanischen Regierung, die armenische
Rasse zu vernichten. Andererseits ist ein wesentlicher Teil
der osmanischen Archive zur Forschung der Historiker eröffnet
worden und wird auch nach und nach mit der Einordnung weiter
geöffnet. Die Untersuchung dieser Unterlagen wird es
darlegen, dass die Behauptungen der Armenier gegenstandslos
sind.
-
Letztlich ist infolge der Forschungen von zwei türkischen
Historikern zweifelsfrei dargelegt worden, dass die "Urkunden",
die zum ersten Mal durch einen Armenier Namens Andonyan im
Bezug zu den geheimen Befehlen von Talat Pascha, auf den Armeniern
Völkermord auszuüben, vorgebracht und jahrelang
als den Grundbeweis für die Gültigkeit der armenischen
Behauptungen anerkannt wurden, vollständig Werk einer
Fälschung sind.
-
Diese Telegrafen wurden vorher 1919 in England in der Zeitung
Daily- Telegraph veröffentlicht. Es wird daran geglaubt,
dass die Osmanen nachdem die Mächte von General Allenby
Aleppo und die Umgebung in einer kürzeren Zeit als vorgesehen
Besetzt hatten, nicht alle Urkunden vernichten konnten und
dieser Telegraf in die Hände von Allenby geraten ist.
Das englische Außenministerium hat auf Grund dieser
Behauptung die Angelegenheit bei dem Kommando der Besatzungsmächte
nachgefragt. Schließlich wurde es gemerkt, dass diese
Urkunde nicht durch Allenby entdeckt wurde, sondern durch
eine armenische Gruppe in Paris vorgebracht wurde. Diesbezügliche
Unterlage ist im englischen Staatsarchiv vorhanden.
Diese
Telegrafen wurden in der Gerichtsverhandlung von Tehliryan,
dem Mörder von Talat Pasche in Berlin vorgeworfen und
fünf davon wurden durch den Expertenausschuss als echt
anerkannt und in die Verhandlung eingezogen. Indessen zeigte
die Art der Fassung der Telegrafen und das Papier, dass sie
keine osmanischen Urkunden waren und es ist, wie es oben erwähnt
wurde, bewiesen worden, dass es sich um Fälschungen handelt.
Auch
die Behauptung, es seien 1,5 Millionen Armenier ums leben
gekommen, hat keinen gültigen Bestand. Nämlich,
die Zahl der gesamten Bevölkerung der Armenier, wie es
durch vielen Quellen dieser Periode bestätigt wird, betrug
etwa 1,3 Millionen. Also ist es nicht möglich, dass von
einer Bevölkerung von 1,3 Millionen, 1,5 Millionen Tote
geben kann. Es sind keine Urkunden oder Methoden vorhanden,
um die Zahl der ums Leben gekommenen Armenier festzustellen.
Zum Beispiel teilte Bogos Nubar, der Führer der armenischen
Delegation, die am Friedenskonferenz in Lausanne teilnahm,
mit, dass in der Türkei insgesamt 280.000 Armenier lebten
und 700.000 Armenier in andere Länder ausgewandert seien.
Wenn diese Angaben richtig sind, müsste sich der Verlust
der Armenier auf 300.000, beschränken, da die Gesamtbevölkerung
der Armenier 1,3 Millionen war. In dieser Zahl sind diejenigen,
die in den Bandenbewegungen oder auf der Seite der Russen
ums Leben gekommen sind, eingeschlossen. Außerdem ist
nicht zu vergessen, dass in derselben Periode etwa 3 Millionen
Moslems, also das zehnfache dieser Verluste, ums Leben gekommen
sind.
In
der Auflage von 1918 der Encyclopedia Britannica wird die
Zahl der getöteten Armenier als 600.000 angegeben. Die
Auflage von 1968 desselben Werkes gibt diese Zahl als 1,5
Millionen an. Die Zahl der getöteten steigt, wie es ersichtlich
ist, nur auf dem Papier.
Nach
dem Krieg wurde in Istanbul das Mustafa Pascha Kriegsgericht,
bekannt als Nemrut Mustafa Pascha, gegründet. Da die
Paschas Enver, Talat und Cemal, sowie Dr. Nazým geflüchtet
waren, sind die zurückgebliebenen verhaftet worden. Die
Liste der zu verhaftenden Personen wurde durch die Engländer
vorgegeben. Es wurden Personen aus vier Gruppen verhaftet.
1.
Wer im Krieg unmenschliche Handlungen gegenüber Armenier
und Griechen ausübte.
2.
Wer gegen die Kriegsregeln verstoß.
3.
Wer gegen die Bedingungen des Waffenstillstandes verstoß.
4.
Wer aus den Mächten in Kaukasien gegen die Befehle der
Alliierten verstoß (diese waren die azerbaidschanischen
Türken).
Es
wurde vorerst beantragt, dass die Verhafteten in Istanbul
vor Gericht zu stellen. Jedoch hatten die Besatzungsmächte,
als ihr Begehren nicht entgegengenommen wurde, die Verhafteten
nach Malta gebracht. Ein großer Teil von diesen waren
ausschließlich wegen des armenischen Völkermordes
zu verurteilen. Die Engländer waren auf Beweissuche,
was mehr als einem Jahr dauerte. Die Verhaftungen erfolgten
auf Anzeige, auch die Anzeigebriefe sind in den Akten vorhanden.
Die englische Regierung hatte bei der Königlichen Staatsanwaltschaft
nachgefragt, ob gegen diese Personen Klage erhoben werden
sollte. Die Staatsanwaltschaft entgegnete, es seien keine
Beweise vorhanden, die deren Verurteilung ermöglichen
könnte. England begnügte sich damit nicht und beauftragte
ihre Botschaft in Washington, in den amerikanischen Archiven
nach Beweisen zu suchen. Die Botschaft teilte per Telegraf
mit, es sei keine einzige Unterlage gefunden worden.
Die
Telegrafen im Buch von Andonian, die heute als Beweis des
Völkermordes vorgeführt werden, waren damals im
Besitz der Engländer. Wenn diese echt gewesen wären,
hätten man auf diese zurückgegriffen und die Verhafteten
verurteilt. Wenn es eine türkeifeindliche Regierung,
wie die Regierung von Lloyd George, die alles, was sie gegen
die Türkei in der Hand hatte, benutzen würde, diese
Verurteilung jedoch nicht durchgeführt hatte, geht darauf
zurück, dass sie es deswegen nicht tat, weil sie es nicht
Nachweisen konnte.
Während
der Umsiedlung wurde der Armenian Relief Society erlaubt,
ihre Tätigkeit auszuüben und die Zuwendungen aus
Amerika zu verteilen. Die Osmanische Regierung soll einerseits
sich für den Völkermord an den Armeniern beschlossen,
und andererseits Fremde eingeladen haben und desweiteren den
Massenmord zuschauen lassen? Das hat keinen logischen Zusammenhang.
Deswegen
ist es offensichtlich, dass von einem unbewiesenen Völkermord
nicht die Rede sein kann.
Heute
legen zahlreiche Urkunden nicht den sogenannten armenischen
Völkermord, sondern die armenische Tyrannei auf den Anatoliern
dar. Die Tabelle im nächsten Abschnitt widerspiegelt
die ausschlaggebenden Tatsachen in dieser Angelegenheit.