Es
ist bekannt, dass im historischen Prozess der Armenier-Frage
verschiedene armenische Kongresse auf Forderung der armenischen
Terrororganisationen, Kirchen und auf Einladung von einigen
Staaten, weitere verschiedene armenische Kongresse veranstalteten.
Der größte Teil dieser Kongresse wurde von den
Terrororganisationen Taschnak und Hindschak veranstaltet.
Bei diesen Kongressen, die die Mitglieder der Organisationen,
betreffende Armenier und Kirchenvertreter zusammenkommen ließen,
wurden unter den gegenwärtigen Umständen die Lagen
und Möglichkeiten der Organisationen und ihre Aktionen
erörtert. Ferner wurden Beschlüsse gefasst, die
praktisch nicht durchgeführt werden konnten.
Zwischen
1973 bis 1985, in der Periode des neuen armenischen Terrors,
wurden unter den Namen "Kongresse der Weltarmenier"
bzw. "Kongresse der Organisationen der Weltarmenier"
im Jahre 1979 in Paris und im Jahre 1983 in Lausanne und im
Jahre 1985 in Sèvres- Kongresse veranstaltet. Durch
diese Kongresse wurde versucht Botschaften an die Weltöffentlichkeit,
an die armenischen Einheiten, sowie an den Mitgliedern der
armenischen Terrororganisationen zu vermitteln. Unter der
Führung des Priesters James Karnusijan wurde, ein Kongress
veranstaltet, bei dem der Text mit dem Titel "Armenisches
Grundgesetz" anerkannt wurde.
Die
hauptsächlichen Ziele der Kongresse während der
genannten Periode wurden als "Gewährleistung der
Vereinigung und Einheit der Armenier", "Die Durchführung
der politischen Wünsche und Forderungen aus einer Zentrale",
sowie "die Vereinigung der armenischen Terrororganisationen
unter einem Dach und die Gewährleistung der Einheit der
Kräfte" dargestellt. Der Durchführung der Propagandatätigkeiten
und der psychologischen Bewegungen in der Weltöffentlichkeit
wurde Priorität eingeräumt.
Eine
weiteres Ziel dieser Kongresse war die Anpassung und Entwicklung
der armenischen Terrororganisationen untereinander. Auf diese
Weise könnten sämtliche Ereignisse und terroristische
Handlungen mit Hilfe der armenischen Weltgemeinde in Verbindung
gestellt werden. Auch könnte so, wenn nötig, eine
Kräfte- und eventuell eine Fronteneinheit gewährleistet
werden.
Die
gemeinsamen Eigenschaften dieser Kongeresse sind wie folgend:
a.
In sämtlichen Kongressen wurden den bewaffneten Kämpfen
Priorität eingeräumt. Unter den Organisationen,
die diesen Kampf für günstig hielten und den anderen
Organisationen, die diese Art und Weise des Kampfes nicht
befürworteten, kam es später zu Auseinandersetzungen,
sowie Trennungen von diesen Organistaionen. Die ASALA hat
sich nach dem Kongress im Paris im Jahre 1979 an keinem der
weiteren Kongressen beteiligt bzw. der ASALA wurde die Teilnahme
untersagt.
b.
Während der Kongresse wurde beschlossen, alle gefassten
Entschlüsse an dýe internationalen Organisationen
bzw. Institutionen weiterzuleiten und die gefassten Entschlüsse
auf internationalen Foren zu diskutieren. Diesbezügliche
Möglichkeiten wurden gesucht.
c.
Die Vereinigung der Armenier unter einem Dach und ihre Vertretung
wurde zu einem der wichtigsten Themen. Doch konnte man keine
Einmütigkeit über die Verwirklichung dieses Vorhabens
erzielen. Der als "Grundgesetz" bezeichnete Text
beinhaltet in diesem Sinne eine Vorbereitungszeit.
d.
Die Teilnehmerzahl an den Kongressen nahm allmählich
ab.
Es
wurde beobachtet, dass während der Kongresse Meinungsverschiedenheiten
aufkamen. Aber es wurden keine konkreten Maßnahmen zur
Beseitigung dieser Meinungsverschiedenheiten ergriffen.