Die
Gebiete, aus denen die Armenier ausgesiedelt und in die sie
angesiedelt werden sollten, waren in der chiffrierten Botschaft
von Talat Pascha, die er am 23. Mai 1915 dem Kommandanten
des 4. Armeekorps schickte, bestimmt. Nach Informationen über
die in andere Provinzen umzusiedelnden Armenier befahl Talat
Pascha im Schreiben, die Armenier in Erzurum, Van und Bitlis
im südlichen Teil Mousuls, im Sandschak Urfa, ausgeschlossen
des Sandschaks Zor und des Kreiszentrums, die Armenier in
Adana, Aleppo und Maras im Osten der syrischen Provinz, sowie
im Osten und Südosten der Provinz Aleppo anzusiedeln.
Wegen
anhaltender armenischer Aufstände und Massaker wurde
am 5. Juli 1915 an die Präfekturen von Adana, Erzurum,
Bitlis, Aleppo, Diyarbakir, Syrien, Sivas, Trabzon, Mamuretülaziz,
Mousul, an den Vorstand der "Kommission für zurückgelassene
Güter in Adana", sowie an die Sandschaksverwaltungen
von Zor, Maras, Canik, Kayseri und Izmit mitgeteilt, das zur
Ansiedlung der Armenier bestimmte Gebiet sei erweitert worden.
Die
Armenier sollten in den folgenden Gebieten angesiedelt werden,
wobei ihr Anteil an der moslemischen Bevölkerungszahl
10 Prozent nicht überschreiten durfte:
1.
Der Osten und Süden der Provinz Mousul, einschließlich
der Dörfer und Ortschaften im Sandschak Kirkuk, die in
80 km Entfernung der iranischen Grenze liegt.
2.
Der Osten und Süden des Sandschaks Zor, einschließlich
der Niederlassungen im Tal der Flüsse Habur und Euphrat,
25 km von der Grenze Diyarbakirs entfernt liegt.
3.
Alle Dörfer und Ortschaften im Osten, Süden und
Südwesten der Provinz Aleppo, ausgeschlossen der nördlichen
Teile, Dörfer und Ortschaften in den Sandschaks Havran
und Kerek, in der Provinz Syrien, die in mindestens 25 km
Entfernung zu der Eisenbahnstrecke liegen. (*)