Die
Umsiedlungsentscheidung wurde zwangsmäßig getroffen,
um die Schäden der Armenier zu verhindern, die mit den
Gedanken spielten, ein unabhängiges Armenien zu gründen
und dabei ihrem eigenen Staat in den Rücken fielen, der
sich im Krieg befand. Wie die Russen und die Ententestaaten
die Armenier betrogen und aufhetzten sind mit Dokumenten bewiesen
worden.(1) Mit den Versprechungen, wonach sie, die
im Krieg eroberten Gebiete erhalten und ihre Unabhängigkeit
erlangen würden, gründeten die Armenier mehrere
Aufstandsverbände. (2) Die Armenier setzten ihre
terroristischen Tätigkeiten, die sie vor der Umsiedlung
begonnen hatten, auch während der Umsiedlung fort. Sowohl
an Grenzgebieten, als auch in inneren Landesteilen kollaborierten
die Armenier mit den Feinden und massakrierten die moslemische
Bevölkerung. (3)
Der
Osmanische Staat, der die Greultaten der Armenier in einem
Buch dokumentieren wollte, schrieb an die Verwaltungen aller
Städte, dass sie Dokumente und Photos der armenischen
Massaker zusenden sollten.. (4) Aus diesen Dokumenten
und Photos wurde das Buch " Die Untergrundsbewegungen
der armenischen Komitees und ihre Aufstandsbewegungen / Vor
und nach der Proklamation der konstitutionellen Periode"
herausgegeben.
Die
Greueltaten der Armenier dauerten auch nach dem Ersten Welt
Krieg an. Das grausame Vorgehen einer 1200 Mann starker Einheit
unter Leitung des Armeniers Hanov, die in Nachitschewan einmarschierte,
und die Moslems massakrierte, ist ein auffallendes Beispiel
dafür. (6) In seinen Telegrammen vom 3. und 7.
März 1921 berichtete der amtierende Gouverneur der Provinz
Mamuretülaziz, Mümtaz Bey, über den Gedanken
der unter Schutz der Franzosen stehenden Armenier über
ein unabhängiges Armenien im Gebiet zwischen Kilikien
und Adana. (7)
Nach
diesen Entwicklungen versuchte der amtierende Oberkommandierende
Enver Pascha, eine Lösung zu finden und schicke Innenminister
Talat Pascha am 2. Mai 1915 das folgende Schreiben:
"Um
den Van- See, sowie an Orten, die der Präfektur von Van
bekannt sind, stehen die Armenier jeder Zeit zur Fortsetzung
der Aufstände bereit. Ich glaube, dass die Armenier aufgelöst
und aus ihren Aufstandsunterschlüpfen herausgeholt werden
müssen. Nach Angaben des 3. Armeekorps haben die Russen
am 20. April 1915 die Mosleme innerhalb ihres Landes über
unsere Grenzen einschleust, die sich im entsetzlichen Zustand
befanden. Als Reaktion darauf, sowie für die Erreichung
des oben genannten Zieles müssen wir diese Armenier entweder
gemeinsam mit ihren Familien nach Russland schicken, oder
sie mit ihren Familien in verschieden Teile Anatoliens verlegen.
Ich bitte sie, einer dieser Lösungen, die geeigneter
ist, auszuwählen und durchzuführen. Falls sie keine
Einwände dagegen haben, würde ich es bevorzugen,
dass wir die Aufständischen mit ihren Familien außerhalb
unserer Grenzen schicken und an deren Stelle die moslemische
Bevölkerung, die aus dem Ausland kommt, aufnehmen".
(8)
Mit
diesem Schreiben, das wir als erstes Zeichen der Umsiedlung
betrachten können, forderte Enver Pascha die Verlegung
der Armenier, damit sie keine Aufstände mehr einleiten
konnten. Dem Schreiben nach sollte sich die Maßnahme
nur an Orte richten, wo es zu Aufständen und zum Chaos
kam. So geschah es auch.
Talat
Pascha wollte in dieser äußerst wichtigen Angelegenheit
keine Zeit verlieren und begann mit der Umsiedlung, bevor
noch das Parlament darüber entschieden hatte. Er hatte
diese große Verantwortung allein auf sich genommen.
(9) Talat Pascha konzentrierte sich vor allem um die
Verlegung der Armenier in Van, Bitlis und Erzurum außerhalb
des Kriegsgebietes und informierte am 9. Mai 1915 den Gouverneur
von Erzurum, Tahsin Bey, den Gouverneur von Van, Cevdet Bey,
und den Gouverneur von Bitlis, Mustafa Abdülhalik Bey,
schriftlich über das Thema. Darin erklärte Talat
Pascha, dass eine Umsiedlung der in bestimmten Gebieten für
Aufstände und für einen Putsch versammelten Armenier
in den Süden beschlossen worden sei. Er bat die Gouverneure,
in diesem Rahmen jegliche Hilfe zu leisten. Der Generalstab
habe an das 3. und 4. Armeekorps betreffende Befehle übermittelt.
Es sei vom Nutzen, dass diese Durchführung gemeinsam
mit Van, auch den Süden Erzurums, wichtige Ortschaften
von Bitlis und insbesondere Mus, Sasun und Talori umfasste.
Talat Pascha bat die Gouverneure in diesem Thema sofort mit
den Kommandanten der Korps zusammenzuarbeiten. (10)
In
einer chiffrierten Botschaft vom 23. Mai 1914 an das 4. Armeekorps
listete Talat Pascha die zu räumenden Gebiete wie folgend
auf:
1.
Die Provinzen Erzurum, Van und Bitlis.
2.
Der Sandschak Maras, ausgeschlossen des Stadtzentrums von
Maras.
3.
Iskenderun, Beylan (Belen), Cisr-i Sugur und Dörfer sowie
Ortschaften der Kreise von Antakya, ausgeschlossen der Kreismitte
der Provinz Aleppo.
4.
Die Sandschaks Adana, Mersin, Kozan und Cebel-i Bereket, ausgeschlossen
der Stadtzentren Adana, Sis (Kozan) und Mersin.
So
wurde beschlossen, dass die Armenier in Erzurum, Van und Bitlis
im südlichen Teil Mousuls, im Sandschak Urfa, ausgeschlossen
des Sandschaks Zor und der Kreismitte, die Armenier in Adana,
Aleppo und Maras im Osten der syrischen Provinz, sowie im
Osten und Südosten der Provinz Aleppo anzusiedeln. Zur
Überwachung der Umsiedlung wurde der Verwaltungsinspektor
Ali Seydi Bey in das Gebiet Adana und der Verwaltungsinspektor
Hamid Bey nach Aleppo und Maras entsandt.
Die
Armenier sollten in den Umsiedlungsgebieten entweder in den
vorhandenen Dörfern und Ortschaften, in den neu zu bauenden
Häusern oder an den Orten, die ihnen zur Verfügung
gestellt wurden, in Dörfern untergebracht werden. Die
armenischen Dörfer mussten zu der Eisenbahn mindestens
25 km entfernt liegen.
Für
die Gewährleistung der Sicherheit der Umsiedler und deren
Güter, für ihre Unterbringung, Verpflegung und Ernährung
waren die regionalen Verwaltungen auf der Route verantwortlich.
Die Armenier durften jegliches Mobiliar mitnehmen. Für
die Regelungen über die Immobilien wurde die Ausarbeitung
von Vorschriften beschlossen. (11)
Der
Generalstab forderte in einem Schreiben vom 26. Mai 1915 das
Innenministerium auf, die folgenden Punkte zu beachten, damit
die Armenier nicht erneut reaktionäre Tätigkeiten
aufnehmen konnten:
1.
Die armenische Bevölkerung darf nicht mehr als 10 Prozent
der moslemischen Einwohnerzahl betragen.
2.
Die neu zugründenden armenischen Dörfer in den neuen
Umsiedlungsgebieten dürfen höchstens aus 50 Häusern
bestehen.
3.
Die armenischen Umsiedlerfamilien dürfen nicht ihre Häuser
wechseln. (12)
Während
das Innenministerium die Maßnahmen gegen die Armenier
umsetzte, behaupteten Russland, Frankreich und England in
einer gemeinsamen Deklaration am 24. Mai 1915, die Türken
würden in Ost- und Südostanatolien, welche sie seit
einem Monat als "Armenien" bezeichneten, die Armenier
töten, wobei die Osmanische Regierung für die Vorfälle
verantwortlich gemacht werde.
Talat
Pascha schickte am 26. Mai 1915 ein Schreiben an das Ministerpräsidium,
nachdem das Thema eine solche internationale Dimension erhalten
hatte. (14) Darin berichtete Talat Pascha über
die armenischen Aufstände und Massaker, und betonte,
"die Besatzungsmächte, die auf die osmanischen Territorien
abzielten, würden die armenischstämmigen osmanischen
Staatsbürger aufhetzen, die aufständischen Armenier
versuchten aus aller Kraft die türkische Armee zu verhindern.
Sie verhinderten Nahrungsmittel- Waffen- und Munitionlieferungen
der türkischen Armee, kollaborierten mit dem Feind. Ein
Teil von ihnen habe auf die Seite der Feinde umgewechselt,
greife militärische Einheiten und unschuldige Zivilisten
mit Waffen an, in Städten und Ortschaften würden
Massaker angerichtet und Plünderungen vorgenommen. Sie
würden der feindlichen Flotte Nahrungsmittelhilfe leisten
und wichtige militärische Gebiete den Feinden zeigen."
Talat Pascha unterstrich ferner, dass für die Sicherheit
des Staates radikale Maßnahmen notwendig sind und in
diesem Rahmen die Umsiedlung der Armenier aus den Kriegsgebieten
vereinbart worden ist.
Das
Ministerpräsidium brachte das Thema sofort auf die Tagesordnung
des Parlaments. Dabei stellte sich das Ministerpräsidium
hinter den Beschluss über die Umsiedlung, die für
die Sicherheit des Staates beschlossen worden sei und sprach
sich für eine betreffende gesetzliche Regelung dafür
aus. (15) Noch am selben Tag verabschiedete das Parlament
ein betreffendes Gesetz über die Umsiedlung.
In
dem bezüglichen Regierungsbeschluss des Parlaments wurden
die Notwendigkeit von wirksamen Maßnahmen gegen solche
schädliche Tätigkeiten, die den Kampf um die Gewährleistung
der Existenz und Sicherheit des Staates gefährdeten,
hervorgehoben und die Maßnahmen des Innenministeriums
als richtig und angemessen bezeichnet. Außerdem wurde
eine amtliche Mitteilung über die Regelungen hinsichtlich
der Immobilien der umzusiedelnden Armenier veröffentlicht
und die Ausarbeitung eines Befehls beschlossen, wodurch die
Armenier in den neuen Siedlungsgebieten entsprechende Arbeitsplätze
sowie Hilfen aus dem Auswandererfond erhalten sollten. (16)
Das
Ministerpräsidium entsandte am 30. Mai 1915 an das Innen-,
Kriegs- und Finanzministerium je ein Schreiben, worin es die
Durchführung der Umsiedlung detailliert beschrieb und
folgendes unterstrich: (17)
a)
"Die Personen, welche die Umsiedlung umfasst, werden
sicher in die neuen Umsiedlungsgebiete verlegt.
b)
Die Verpflegungskosten werden, solange aus dem Auswandererfond
gedeckt, bis die Umsiedler in ihre neuen Häuser eingezogen
sind.
c)
Parallel zu ihrer früheren wirtschaftlichen Lage werden
sie Häuser und Felder erhalten.
d)
Für Bedürftige wird die Regierung Häuser bauen,
für Bauern und allen Beschäftigten im Agrarwesen
wird die Regierung Samen und die erforderlichen landwirtschaftlichen
Geräte zur Verfügung stellen.
e)
Die Mobiliare werden ebenfalls in die jeweiligen neuen Gebiete
transportiert und den Besitzern übergeben. Die Immobilien
werden registriert und nach der Feststellung des Wertes, unter
den hier anzusiedelnden Moslems verteilt. Die Einkommensquellen
der Umsiedler wie Oliven- Maulbeer- und Orangengärten,
Läden, Karawansereien, Fabriken und Depots werden versteigert
oder vermietet. Der Erhalt wird an Ombudsmann-Güterkassen
übergeben, welche die Einkommen an die Besitzer zahlen
sollen.
f)
All diese Themen werden von Sonderkommissionen verfolgt und
es wird eine detaillierte Vorschrift vorbereitet.