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DIE
NICHT UMGESIEDELTEN ARMENIER
Die
Umsiedlung umfasste nicht alle Armenier. Am Anfang war ein
Teil der in manchen Gebieten ( Urfa, Germis, Birecik, Erzurum,
Aydin, Trabzon, Edirne, Canik, Canakkale, Adapazari, Aleppo,
Bolu, Kastamonu, Tekirdag, Konya, Karahisar-i Sahip ) lebenden
Armenier von der Durchführung ausgeschlossen. (1)
Aber nachdem auch sie sich in Gewalttaten einmischten, wurde
ein Großteil von ihnen umgesiedelt. (2) Kranke
und blinde Menschen, Katholiken, Protestanten, Soldaten und
deren Familien, Beamten, Händler, manche Arbeiter und
Meister wurden nicht umgesiedelt. In Telegrammen an die Provinzen
wurde unterstrichen, dass Kranke, Blinde, Behinderte und ältere
Menschen nicht umgesiedelt und ins Stadtzentrum verlegt werden
müssen. (3)
In
den Telegrammen vom 2. August 1915 und 15. August 1915 an
die Provinzen wurde bekräftigt, dass katholische und
protestantische Armenier von der Umsiedlung ausgeschlossen
sind. Ferner wurden die Verwaltungen aufgefordert, die Zahl
der Armenier in den jeweiligen Städten mitzuteilen. (4)
Diese Armenier wurden in Städten innerhalb der Provinzen
angesiedelt. (5) Die versehentlich Umgesiedelten wurden
in der Provinz angesiedelt, in der sie sich gerade befanden.
(6) Doch alle, die von der Umsiedlung ausgeschlossenen
Armenier, egal ob katholisch oder protestantisch wurden überführt,
falls sie in schädliche Aktionen verwickelt waren.
(7)
Gemäß
Befehl vom 15. August 1915 wurden Offiziere und Sanitäter
in der osmanischen Familie sowie ihre Familien nicht umgesiedelt.
(8) Ferner waren die armenischen Mitarbeiter der Osmanli
Bank, der Regierungsverwaltung und einiger Konsulate von der
Maßnahme ausgeschlossen, solange sie der Regierung treu
waren. (9)
Waisenkinder
und Witwen wurden nicht umgesiedelt und in Waisenhäusern
sowie in Dörfern unter Schutz genommen, die vom Staat
auch finanziell unterstützt wurden. (10) Kinder,
die während der Umsiedlung ihre Eltern verloren hatten,
wurden in die Waisenheime in Sivas aufgenommen. (11)
Am 30. April 1916 wurde für die schutzbedürftigen
armenischen Familien ein allgemeiner Befehl veröffentlicht.
Darin wurde die Ansiedlung der Familien, deren Männer
überführt wurden oder beim Militär waren, in
Dörfer und Ortschaften, wo ausschließlich nur Armenier
als Fremde lebten, angeordnet. Die Verpflegungskosten dieser
Menschen sollten aus dem Auswandererfond gedeckt werden. Kinder
im Alter von bis zu zwölf Jahren, sollten bei reichen
moslemischen Familien untergebracht und von ihnen in die Schule
geschickt werden, falls es keinen Platz in den Waisenhäusern
in der jeweiligen Provinz gab. Für nicht reiche moslemische
Familien wurden 30 Kurus aus dem Auswandererfond als Unterstützung
gezahlt. Ferner durften junge oder verwitwete armenische Frauen,
mit eigenem Willen, moslemische Männer heiraten. (12)
Quelle:
Halacoglu,
Yusuf: Ermeni Tehcirine Dair Gercekler ( 1915 ), TTK Veröffentlichung,
Ankara, 2001.
FUSSNOTE
1)
Sifre Kalemi- Nr. 54-A/155; 56/114, Nr.56/225, Nr.56/226,
Nr. 57/89, Nr. 57/177, Nr. 59/218
2)
Sifre Kalemi- Nr. 54-A/271; 55-A/272 (22 Juli 13331/ 4 August
1914 )
3)
Sifre Kalemi- Nr. 56/27, Nr. 67/186.
4)
Sifre Kalemi- Nr. 54-A/251, Nr. 55/20
5)
Sifre Kalemi- Nr.56/112 (6 September1331 / 19 September 1915,
nach Stadt Konya)
6)
Darüber wurden am 13. September 1331/26. September 1915
nach Sivas (Sifre Kalemi- Nr 56/176) Mamuretülaziz und
Diyarbakir (Sifre Kalemi- Nr. 56/172), am 1. Tesrinisani 1331/14.
November 1915 nach Konya (Sifre Kalemi- Nr.58/2 und Ankara
(Sifre Kalemi- Nr. 58/159)Telegramme geschickt.
7)
Im August 1331/ am 2. September 1915 wurde ein betreffendes
Telegramm nach Adana geschickt. (Sifre Kalemi- Nr. 55-A/23
)
8)
Sifre Kalemi- Nr. 55/18.
9)
Sifre Kalemi- Nr. 56/36 ( 3 September 1331/16 September 1915
), Nr.56/243 ( 17 September 1331 / 30 September 1915), Nr.
56/360 ( 28 September 1331 / 11 Oktober 1915 )
10)
Sifre Kalemi- Nr. 54/41, Nr. 54/450, Nr. 54-A/325
11)
Sifre Kalemi- Nr. 61/18-20.
12)
Dieser Befehl wurde nach Adana, Erzurum, Edirne, Aleppo, Hüdavendigar,
Sivas, Diyarbakir, Mamuretülazýz, Konya, Kastamonu,
Trabzon, Izmit, Canik, Eskisehir, Karahisar-i sahip, Maras,
Urfa, Kayseri, Nigde (Sifre Kalemi- Nr. 63/147 und am 17.
Mai 1332/ 30. Mai 1916 Stadt nach Ankara (Sifre Kalemi- Nr.
64/162 ) geschickt.
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