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Bei der Umsiedlung der Armenier zu beachtende Punkte und Vorschriften (Chiffriertes Telegramm des Innenministeriums an verschiedene Provinzen, worin unterstrichen wird, daß die Armenier zur Verhinderung ihrer gegen die Regierung gerichteten Aktivitäten umgesiedelt werden; daß nur die erwähnten Armenier umzusiedeln sind; daß die Kosten der Umsiedler aus dem Auswandererfonds gedeckt werden; daß für den Schutz der Kolonnen die erforderlichen Maßnahmen gefasst, Angreifer schwer bestraft werden müssen.) BOA, DH. ÞFR, 55/292 Quelle: Osmanlý Belgelerinde Ermeniler (1915-1920) |