Für rückkehrwillige Umsiedler gefasste Maßnahmen.

(Chiffriertes Telegramm des Innenministeriums vom 17. M. 1337 (23. Oktober 1918) an manche Provinzen und Verwaltungen, worin bekundet wird, daß die Umsiedler in ihre früheren Lebensorte zurückkehren dürfen, für ihre sichere Rückkehr die erforderlichen Maßnahmen gefasst und diejenigen, die in diesem Thema nachässig handeln, bestraft werden müssen.)

BOA. HR. MÜ, 43/34

Quelle: Osmanlý Belgelerinde Ermeniler (1915-1920).