Nachdem
das Osmanische Reich in die Periode der allmählichen
Rückgang geriet, hatten die Völker, die das Reich
darstellten, mit der Förderung von Russland, England,
Frankreich und dem österreichisch-ungarischen Reiches
nacheinander mit dem Kampf um ihre Unabhängigkeit begonnen
und waren dabei erfolgreich geworden.
Diese
Entwicklungen stellten auch ein Beispiel für die Armenier
dar. Sie leiteten mit der finanziellen und moralischen Unterstützung
derjenigen, die das Osmanische Reich teilen wollten, regionale
Aufstände ein. Somit sprach man ab der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts von einer "Armenier Frage".
Das
zaristische Russland, das sich in dieser Periode zunehmend
als ein bedeutender Staat hervorhob, sah das Herrschaftsgebiet
des Osmanischen Reiches als ein natürliches Expansionsgebiet
an und folgte dem Ziel, über die Osmanen an den Süden
zu gelangen. Dessen wesentliche Methode war neben dem Krieg,
die Rolle des Beschützers der christlichen Völker
unter der Herrschaft der Osmanen zu spielen. Andererseits
beabsichtigten England und Frankreich, die anderen beiden
bedeutenden Mächte der Periode, die Armenier für
den Evangelismus und Katholizismus zu gewinnen und hatten
in diesem Zusammenhang im Jahre 1830 die armenisch-katholische
und im Jahre 1847 die armenisch-evangelische Kirchen in Istanbul
gründen lassen. Hinter dieser Interesse Rußlands,
Englands und Frankreichs für die osmanischen Armenier
lag hauptsächlich unter der Erscheinung des Beschützers
der Minderheiten die Absicht, sich in die inneren Angelegenheiten
des Osmanischen Staates einmischen zu können und das
Reich zu teilen.
Den
Armeniern wurde die Gründung eines armenischen Staates
im Süden Anatoliens versprochen. Der Anteil der armenischen
Einwohner unter der Gesamtbevölkerung lag bei etwa 15
Prozent. In Bitlis zum Beispiel, wo sie am meisten angesiedelt
waren, machten sie weniger als eindrittel der Bevölkerung
aus.
Falls
nach einem Ausgangspunkt für die "Armenier Frage"
gesucht werden sollte, dann finden man ihn im Abkommen von
Haghio- Stephanos, sowie in der Berliner Konferenz nach dem
Osmanisch-Russischen Krieg zwischen 1875-77. Artikel 16 des
Abkommens von Haghio- Stephanos, das nach dem Osmanisch-Russischen
Krieg unterzeichnet wurde, lautet wie folgt:
"Die
Räumung der russischbesetzten Gebiete in Armenien, die
eigentlich dem Osmanischen Staat überlassen werden müssen,
können zu den freundschaftlichen Beziehungen zwischen
den beiden Ländern schaden. Aus diesem Grund garantieren
wir, dass die Umstände für die Armenier in ihren
Wohnorten verbessert und deren Sicherheit gegen die Kurden
und Tscherkessen gewährleistet wird."
Obwohl
diese Bestimmung des Abkommens die Armenier, die auf eine
vollständige Unabhängigkeit hofften, nicht vollkommen
befriedigte, war sie hinsichtlich der Erwähnung der "Armenier-
Frage" zum ersten Mal in einem internationalen Dokument
und hinsichtlich der Existenz einer Region, die "Armenien"
genannt wurde, von großer Bedeutung.
Ferner
umfasste Artikel 61 des Berliner- Abkommens, das im Anschluss
an den Berliner- Kongress 1878 unterzeichnet wurde, anstelle
des Artikels 16 des Abkommens von Haghio- Stephanos die folgende
Bestimmung:
"Die
Osmanische Regierung verpflichtet sich, in den Provinzen,
deren Bevölkerung aus Armeniern besteht, den Frieden
und die Sicherheit der Armenier gegenüber den Tscherkessen
und Kurden, wie es die lokalen Bedürfnisse erfordern,
zu gewährleisten, und da die Osmanische Regierung diesbezüglich
zu treffende Maßnahmen den anderen Staaten mitteilen
wird, werden diese Staaten in der Lage sein, die Umsetzung
der genannten Maßnahmen zu verfolgen."
Mit
dieser Bestimmung des Berliner- Abkommens wurde ausländischen
Mächten das Recht eingeräumt, sich in die türkisch-armenischen
Beziehungen einzumischen.