Die
Vorstellungsrede des armenischen Grundgesetzes während
des "dritten Armenischen Weltkongresses", der auch
als Sèvres-Kongress des Jahres 1985 bekannt ist, hielt
der Kongreßvorsitzende Priester James Karnusijan. Er
vermerkte, Armeiner würden auf Grund ihrer Trennung untereinander
sehr leiden. Für die Überwindung dieser Unruhen
und zur Gewährleistung der armenischen Einheit gebe es
andere Lösung als die "Vereinigte- Gruppe".
Der "Grundgesetz" genannte Text beinhalte in diesem
Zusammanhang alle Ansichten für dieses Ziel.
Neutrale
Beobachter erklärten, im Falle der Einführung des
armenischen Grundgsetzes würden sich "alle Institutionen
und Organisationen, die sich für den armenischen Kampf
einsetzten, unter einem Dach vereinen."
Im
Grundgesetz wurden die Vorhaben und Ziele des "armenischen
Kongresses" im allgemeinen mit den folgenden Artikeln
dargestellt:
a.
Vereinigung aller zerstreuten Armenier für den Aufbau
einer Struktur.
b.
Die Anerkennung des Kongresses durch die ganze Welt.
c.
Ausnutzung aller diplomatischen und politischen Wege, um die
von der Türkei besetzten Gebiete zu befreien.
d.
Vorbereitungen für die Rückkehr der Armenier in
ihr Vaterland einleiten.
e.
Die Kongresszentrale wird in der Schweiz sein.
f.
Der armenische Nationalkongress wird Institutionen wie das
Plenum und den Verwaltungsrat bilden.